Vor über einem halben Jahr ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten und hat deutschlandweit bei Versendern und Verkäufern für unzählige Fragezeichen gesorgt. Es gilt für alle Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen aller Art (z.B. aus Pappe oder Kunststoff) in den Verkehr bringen, welche beim Endkunden im Normalfall entsorgt werden müssen.
Seit Einführung des VerpackG müssen die Verpackungen nicht nur bei einem Dualen System (wie z.B. der Grüne Punkt) gemeldet, sondern zudem bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert werden.
Die Dualen Systeme sind dabei für die Sammlung und Verwertung von gebrauchten Verpackungen zuständig, die beim Endkunden als Hausmüll anfallen. Sie finanzieren sich durch Beteiligungsentgelder, die für die Verpackungen vom Hersteller geleistet werden müssen. Je nach Art und Gewicht der Verpackung variiert die Höhe des Betrags.
Die Zentrale Stelle fungiert als Kontrollinstanz, um die Beteiligungsgelder, die vom Händler an die Dualen Systeme gezahlt werden müssen, zu überwachen und Minderlizenzierungen zu verhindern. Letzteres wird durch einen Abgleich der Daten des Herstellers mit denen der Dualen Systeme durchgeführt. Angegeben werden müssen hierbei Materialart und Masse der beteiligten Verpackungen, Name des Systems, bei dem die Systembeteiligung vorgenommen wurde und der Zeitraum, für den die Systembeteiligung vorgenommen wurde (Plan- und Ist-Mengen).
Mit dem neuen System, bei dem die Zentrale Stelle Verpackungsregister und die Dualen Systeme ineinander greifen, sollen
- alle Hersteller beteiligt,
- die umweltgerechte Verwertung der Verpackungen gesichert sowie eine Steigerung der Recyclingquoten
- und eine faire Verteilung der Kosten erreicht werden.
Nach ca. einem halben Jahr seit Einführung des Gesetzes und dem ersten Abgleich der gemeldeten Verpackungsmengen, hat die Zentrale Stelle festgestellt, dass die Compliance im Bereich VerpackG relativ niedrig ist. Dass Unwissen aber nicht vor Strafe schützt, dürfte allgemein bekannt sein: So wurden nun die ersten Ordnungswidrigkeiten (Stand Juni bereits ca. 2.000!) an die Bundesländer übergeben. Hier dürfen die Verpflichteten wohl mit entsprechenden Bußgeldstrafen rechnen.
Alles in allem wird dadurch aber ersichtlich, dass der Mechanismus, die Verpflichtungen zur Verpackungsentsorgung zu kontrollieren, scheinbar funktioniert. Das ist auch gut – denn so können Hersteller, die ihre Pflichten bisher ignoriert haben, identifiziert und in die Verantwortung gezogen werden.
Bist auch du von dem VerpackG betroffen? Alle Infos und Hilfestellungen bekommst du bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister.
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Quellen:
https://verpackungsgesetz-info.de/
https://www.verpackungsregister.org/
https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/neuigkeiten-presse/aktuelles/detail-ansicht-newseintraege/news/zentrale-stelle-verpackungsregister-zsvr-stellt-alle-weichen-zum-vollzug/