Lkw-Maut – was steckt dahinter & was könnte sich ändern?

Die Lkw-Maut gibt es in Deutschland schon seit dem 01.01.2005. Nach etlichen Änderungen und Anpassungen gilt die Lkw-Maut aktuell (Stand: Juni 2019) für Lkws ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen – mit wenigen Ausnahmen – auf allen Bundesstraßen und -autobahnen. Seit dem 01.07.2018 gilt die Lkw-Maut auch auf einspurigen Strecken und Ortsdurchfahrten. Insgesamt umfasst das mautpflichtige Streckennetz mittlerweile 51.000 km.

Mit der Erhebung der Lkw-Maut soll entsprechend den EU-rechtlichen Vorgaben eine verursachergerechtere Anlastung der Wegekosten realisiert werden. Die Gelder werden also nicht mehr alleinig über die Steuer finanziert, sondern der Lkw-Verkehr wird stärker an der Finanzierung der Infrastruktur beteiligt. Demnach handelt es sich nun um eine Nutzerfinanzierung, wobei sich die Gebühr nach dem tatsächlichen Nutzungsumfang richtet. Außerdem ist die Gebühr abhängig von der Gewichtsklasse, den Achsen (erst ab einem Gesamtgewicht von über 18 Tonnen), der Schadstoffklasse und der Lärmbelastung.

Bisher wurden die Einnahmen der Maut (für 2019 geplant: 7,5 Milliarden €) zur Kostendeckung der zur Mauterhebung notwendigen Maßnahmen, sogenannte Harmoniesierungsausgaben und vor allem zum Ausbau, Erhalt und Betrieb der Bundesfernstraßen verwendet. Letzteres nimmt dabei, durch eine gesetzliche Regelung und Zweckbindung der Mauteinnahmen an Verbesserunen des Straßennetzes, knapp 90% der verfügbaren Gelder in Anspruch.

Da der Klimaschutz akuter denn je ist, wollen die Linken nun eben diese Zweckbindung der Gelder auflösen bzw. umschichten. So sollen die Straßen zukünftig nur noch erhalten, statt weiter verbessert und ausgebaut werden und dafür der Neu- und Ausbau von Schienenwegen, Binnenwasserstraßen und Anlagen für kombinierte Gütertransporte per Schiff, Bahn und Lkw gefördert werden.
Aber nicht nur das: zusätzlich soll der Neu- und Ausbau der Fernstraßen rein nur noch aus dem Bundeshaushalt finanziert und somit auch umstrittene private Finanzierungsmodelle von Autobahnen über öffentlich-private Partnerschaften ausgeschlossen werden. Damit sollen weitere Investitionen in den Ausbau des Straßennetzes grundsätzlich eingedämmt werden.

Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll Ende Juni 2019 dem Bundestag vorgelegt werden. Demnach würden künftig ca. die Hälfte der Lkw-Mauteinnahmen in den Erhalt von Fernstraßen fließen. Dadurch ließen sich zudem auch Maßnahmen für mehr Sicherheit und Umweltschutz finanzieren.

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Quellen:
https://www.handelsblatt.com/dpa/konjunktur/wirtschaft-handel-und-finanzen-linke-will-geld-aus-lkw-maut-in-schiene-und-wasserwege-umlenken/24484866.html?ticket=ST-6572390-Eh56eOFAHHk1zVmfXqVl-ap3
https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Verkehrsaufgaben/Lkw-Maut/lkw-maut_node.html https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Verkehrsaufgaben/Lkw-Maut/Mautsystem/mautsystem_node.html;jsessionid=48A49B286C019F6F6C6E08F23F4BD1EF.live21301
https://www.vifg.de/de/finanzmanagement-bfst-maut/mauteinnahme-und-mautverwendung/

von Jasmin Di Maria

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